Muss ich Ortstaxe abführen?

Ja – Wer in Wien für einen vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt eine Unterkunft anbietet, muss der Stadt 3,2% Ortstaxe zahlen – das gilt sowohl für gewerbliche als auch für private VermieterInnen.

Dennoch ist die Abfuhr von der Ortstaxe keine Hexerei und Wien ist mit 3,2% sehr günstig im Vergleich zu vielen anderen Städten.

Du kannst am besten hier selbst ganz einfach die Ortstaxe abführen (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/ortstaxe.html).