Wie ist die Gesetzeslage wenn ich selbst MIETER/IN bin und über hostmyplace vermieten möchte?

Wenn du auf der ganz sicheren Seite sein möchtest, werfe einen kurzen Blick in deinen Mietvertrag. In manchen Fällen ist eine teilweise Untervermietung erlaubt, in manchen Fällen leider nicht. Ist letzteres der Fall, kannst du natürlich deineN VermieterIn kontaktieren, deine Lage erklären und fragen ob du während deines zwei wöchigen Urlaubs deine Wohnung untervermieten darfst – in den meisten Fällen wird er/sie bestimmt einverstanden sein.

Laut einem Artikel über die Rechtslage von Airbnb-Vermietern mit Stand vom 8. Juli 2019 in der Zeitung „Die Presse“ steht diesbezüglich folgendes:

Wohnungsmieter unterliegen oft einem Untermietverbot. In Altbauten ist ein solches aber nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt (z.B. Störung des Hausfriedens). Home-Sharing ist daher grundsätzlich zulässig. Wer also seine Mietwohnung weitergibt, während er eine Zeit lang im Ausland ist, brauche keine Kündigung zu fürchten.

(Anmerkung: Als „Altbau“ gelten  Wohnungen, die in einem Gebäude gelegen sind, das auf Grund einer vor dem 30. Juni 1953 bzw – sofern die Wohnung im Wohnungseigentum steht – vor dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurden.)